Es gibt Journalisten die ihr Fach so richtig gut verstehen. Eine von Ihnen ist die DLF Moderatorin Bettina Klein, die heute Morgen ein telefonisches Interview mit dem CDU-Politiker Norbert Geis führte und selbigen zur Haftentlassung auf Bewährung der RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt befragte. Für alle, die es trotz der manigfachen Medienberichterstattung noch nicht mitbekommen haben, sei an dieser Stelle kurz zusammengefasst: Brigitte Mohnhaupt war einst die Anführerin der sogenannten zweiten Generation der terroristischen Rote Armee Fraktion. In dieser Eigenschaft plante, koordinierte und exekutierte sie mehrere Mordanschläge auf berühmt-berüchtigte Wirtschaftsbosse und Lobbyisten und wurde dafür zu Lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Bei ihrem Gerichtsprozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 02.April 1985 reklamierte sie für sich eine Sonderbehandlung, da sie eine Kriegsgefangene sei, die im Kampf um ein nicht genauer definiertes „anderes“ Deutschland dem faschistischen Regime der BRD in die Hände gefallen ist. Die Richter mochten dieser Logik nicht folgen und erklärten sie und ihre mordenden Mittäter zu gewöhnlichen Kriminellen, Gaunern, Bankräubern und Mördern, denen ein gewöhnlicher Prozess zu machen sei.
1977 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass jedem zu lebenslanger Haft verurteilten Straftäter ein Gnadenrecht einzuräumen sei und der Lebenslange damit die Möglichkeit bekommt, nach einer bestimmten Zeit auf Bewährung aus derHaft entlassen zu werden, sofern er für die Gesellschaft nicht mehr gefährlich ist. Mit dieser Begründung wird heute in Deutschland jeder Kindermörder und Menschenfresser nach bestimmter Zeit aus der Haft in die Freiheit entlassen. Genau dieses Recht wurde jetzt auch auf die ordinäre Mörderin Mohnhaupt angewandt, gleiches Recht für alle.
In dem besagten Radio-Interview fragte Bettina Klein zunächst, ob Herr Geis der Meinung Edmund Stoibers folgen würde, der damit argumentierte, 80% der Bevölkerung würden eine Freilassung Mohnhaupts nicht befürworten. Norbert Geis stimmte dem zu und argumentierte, dass das ursprünglich festgesetzte Strafmaß fünf mal Lebenslang plus 15 Jahre betrug (1986 wurde die lebenslage Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe Rückwirkend vom BVG einegführt) und die abgesessenen 24 Jahre angesichts des ursprünglichen Strafmasses viel zu kurz seien. Er argumentierte weiter, dass auch die Bevölkerung so empfinden würde. Die Moderatorin Klein stellte dann die Frage, ob der vom BVG vorgegebene Gnadengrundsatz nicht das Problem sei und damit die Rechtssprechung in Deutschland zu lasch mit Schwerverbrechern umgehen würde. In diesem Moment war ein lautes Klackern in den Hirnwindungen von Norbert Geis zu vernehmen, dem wohl bewusst geworden war, dass er kurz davor stand, die deutsche Rechtsprechung in Zweifel zu ziehen und das Gnadengebot ungerecht und vor allem volksfern zu nennen. Geis rutschte in hastigen Sätzen wie Bambi über das Glatteis und formierte binnen wenigen Sekunden seine Argumentation neu, wobei er inhaltlich eine 180° Wendung vollzog. Das Gnadenrecht sei selbstverständlich richtig, es hätte selbstverständlich für alle Inhaftierten Gültigkeit und das Problem sei vielmehr, dass man dem gemeinen Michel diese Entscheidung durch intensivierte Öffentlichkeitsarbeit schmackhaft zu machen habe. Urcks, das war knapp, Herr Geis.
Bleibt festzustellen, dass der Deutsche Staat durch die Haftentlassung von Biggi Mohnhaupt Justizias universelle Gerechtigkeit und ein Maximum an Stärke und Durchsetzungsvermögen zugleich demonstrieren konnte. Brigitte Mohnhaupt wird als alte Oma entlassen in eine Welt, die ihre Feinde jahrzehnte lang an ihr und ihren verwirrten Kampfgenossen vorbei gestaltet haben. Sie darf jetzt mit 60 jahren lernen wie man einen Computer bedient, warum Web-Logs so wichtig für die Meinungsbildung geworden sind, wie man mit der EC-Karte Geld abhebt oder Zigarretten aus dem Automaten zieht, was ein Handy ist, und warum keine Sau sich mehr für ihre verschrobenen Ideale interessiert. Das ist der Endsieg über die RAF.